Unsere Rechtsanwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf Wikipedia weiterleiten.

via: wikipedia.de
Wikipedia.de wird bald wieder funktionieren. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab einem Vollstreckungsschutzantrag des deutschen Wikipedia-Vereins statt, berichtet heise online.

via: law blog