Ein Kommentar von Mathias Schindler bei Law Blog (TRON UND DIE WIKIPEDIA-DVD) ist wirklich überaus interessant und scheint klar zu stellen, was ich schon auf vielen Seiten in den letzten Tagen gelesen habe.

Es gibt derzeit Berichte über zwei einstweilige Verfügungen:

1. Eine derzeit noch nicht zugestellte einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in Florida, die auf wikipedia.org die Nennung des Namens des Sohnes des Markeninhabers von Tron untersagt.

2. Eine einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland e.V. gegen die Weiterleitung von www.wikipedia.de auf de.wikipedia.org. Der Verein hält sich an diese einstweilige Verfügung.


Was mich aber ehrlich gesagt immernoch wunder ist, dass die Markenrechte nicht bei Disney (Tron war ja ein Film aus diesem Hause) sondern bei Hr. F. aus B. liegen.