Laut Recherchen der Berliner Zeitung ist es jetzt soweit, die GEZ hat das Handy als zusätzliche Einnahme Quelle erkannt.

Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle “keinen Empfang über Internet dar”, erklärte die GEZ am Freitag auf erneute Nachfrage der Berliner Zeitung. “Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig”, heißt es aus Köln. ...

Bei Vodafone indes widerspricht man der GEZ-Darstellung: “Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert”, so eine Firmen-Sprecherin. Eine rechtliche Grauzone tut sich auf.


Dann stellt auch das Nutzen von DSL kein Internet-Access mehr da sondern sollte direkt ebenfalls als “potenzielles Fernsehen” betrachtet werden.

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